Mutterschutz in der Veterinärmedizin stellt Tierarztpraxen unter Herausforderungen
Freistellung ab Bekanntgabe der Schwangerschaft fordert kleine Praxen „Da die Arbeit in Tierarztpraxen mit bestimmten Risiken – etwa durch Infektionen oder Verletzungen – verbunden sein kann, dürfen schwangere Veterinärmedizinerinnen im Angestelltenverhältnis ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr im direkten Tierkontakt tätig sein. Während es in anderen Branchen oft alternative Beschäftigungsmöglichkeiten